Per DSL ins Highspeed-Internet einsteigen - mit Geschwindigkeitszusagen und Megabit-Paketen für zu übertragende Datenraten überholen sich die Telekommunikationsanbieter in der Vorweihnachtszeit in Werbung und Marketing, um Kunden mit einem schnellen Internetanschluss ins World Wide Web zu schicken. „Doch weil DSL (Digital Subscriber Line) boomt, ist oft langes Warten auf den schnellen Anschluss angesagt“, weiß die Verbraucherzentrale in Dormagen aus zahlreichen Verbraucheranfragen. Lange Wartezeiten auf einen Neuanschluss sind ebenso an der Tagesordnung wie „tote Leitungen“ beim Wechsel des Anbieters. Um mögliche Stolperfallen bei Vertragsmodalitäten für den Highspeed-Anschluss zu vermeiden, gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps mit auf den Weg:
Kündigungsfristen prüfen:
Bevor ein neuer Vertrag für den schnellen Internetanschluss abgeschlossen wird, sind Laufzeiten und Kündigungsfristen des laufenden Kontrakts zu prüfen. Als frühester Wechseltermin sollte der Zeitpunkt angegeben werden, zu dem der alte Vertrag endet.
Kündigung über neuen DSL-Anbieter:
Die Kündigung des alten Vertrages
sollte über den neuen DSL-Anbieter laufen. Denn eigene Kündigungen des Kunden stören den standardisierten Ablauf beim Anbieterwechsel. Eine vorbereitete Kündigungserklärung finden Kunden meist schon im Antragsformular des neuen Anbieters.
Sorgfältige Angaben:
Um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen, sollte das Vertragsformular des neuen Anbieters sorgfältig ausgefüllt werden. Dem neuen wie auch dem alten Telekommunikationsunternehmen müssen identische Daten zu Namen, Adresse und gewünschtem Anschlussort gemacht werden. Wenn man bisherige Telefonnummern zum neuen Anbieter mitnehmen will, sind diese ebenfalls anzugeben.
Kalkulierte Wartezeiten:
Wenn der neue DSL-Anschluss schon etwa drei
Monate vor Ablauf des alten Vertrages in Auftrag gegeben wird, kann der Kunde in der Regel von einem nahtlosen Anschluss ausgehen.
Fristsetzung zur Freischaltung:
Lässt sich der Anbieter für die Bereitstellung des DSL-Anschlusses mehr als drei Monate Zeit, werden Kunden von Technikern versetzt oder wird die Leitung trotz Ankündigung nicht freigeschaltet, sollte - am besten per Einschreiben mit Rückschein - eine letzte Frist von rund drei Wochen gesetzt werden. Gleichzeitig sollten Kunden erklären, dass sie nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurücktreten werden. Erst wenn die gesetzte Nachfrist abgelaufen ist, kann man diesen Schritt dann schriftlich vollziehen.
Schadenersatz:
Nach Ablauf der Frist kann für den entstandenen Schaden Ersatz verlangt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Handytelefonate, die bei pünktlicher Bereitstellung ansonsten übers Festnetz geführt worden wären.