Portal Dormagen 08.09.2010 - 02:32 Uhr
DORMAGO-Suche
© svetlana gorshkova - Fotolia.com › › › › ›Branchenverzeichnis › › › ›

Informationen der Verbraucherzentrale

Ein Service von www.dormago.de

Schönheitsoperationen – riskantes und teures Vergnügen

12.05.2009 / Dagmar Blachmann / Beratungsstelle Dormagen

 

Wer "extrem schön" sein will, kommt in der Regel nicht ins RTL2-Fernsehen, sondern muss dafür zahlen: Um Brust, Bauch oder Beine nach Wunsch modellieren zu lassen, greifen pro Jahr mehr als eine halbe Million Menschen tief in die eigene Tasche und lassen sich eine Brustvergrößerung oder Nasenkorrektur mehrere tausend Euro kosten. Medizinisch sind solche Eingriffe nicht erforderlich - im Gegensatz zu Operationen, bei denen der Körper nach Unfällen, Brandverletzungen oder Krebstherapien wiederhergestellt werden soll. Für Korrekturen, die medizinisch unnötig sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Bei auftretenden Komplikationen drohen weitere Ausgaben. Kosmetische Eingriffe in größerem Umfang sind außerdem immer mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor unüberlegten Eingriffen.

Wer dennoch über eine Schönheitsoperation nachdenkt, sollte folgende Punkte bedenken:

Pro und kontra abwägen

Statt mit einer kosmetischen Korrektur das eigene Selbstbewusstsein aufzupolieren, erfüllen unter Umständen auch andere Methoden den gleichen Zweck. So kann überflüssigen Pfunden zwar mit der Prozedur des Fettabsaugens zu Leibe gerückt werden. Ein paar Kilos zuviel schwinden aber auch durch ein gezieltes Ernährungsprogramm. Hinzu kommt, dass schwerwiegende Komplikationen nach einem operativen Eingriff - etwa Infektionen, Nervenschädigungen oder Narbenwucherungen - nie auszuschließen sind.

Wahl des Arztes

Ästhetische Eingriffe werden von Ärzten verschiedener Fachrichtungen angeboten. Wer sich in die Hände versierter Mediziner oder einer seriösen Klinik begeben will, sollte darauf achten, dass der behandelnde Arzt über eine ausreichende Qualifikation verfügt und etwa die Facharztbezeichnung “plastische und ästhetische Chirurgie“ führt oder die Zusatzausbildung “plastische Operationen“ absolviert hat.

Umfassende Aufklärung notwendig

Da die Eingriffe auf eigenen Wunsch und ohne medizinische Begründung durchgeführt werden, unterliegen Ärzte hierbei einer besonders strengen Aufklärungspflicht. Sie müssen Patienten über Risiken und mögliche Misserfolge - etwa über die Gefahr nachoperativer Entstellungen - umfassend informieren und ihnen vor einem Eingriff mehrere Tage Bedenkzeit einräumen.

Kostenübernahme

Schönheitsoperationen müssen in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Trotzdem sollte mit der Krankenkasse vorher geklärt werden, ob sie die Kosten übernimmt. Dies ist in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn eine Nase - bei Funktionsstörungen der Atmung - korrigiert oder stark entstellende Narben beseitigt werden sollen.


Vorgespräch und Behandlungsvertrag

In einem Vorgespräch sollten der Operations- und Heilungsverlauf sowie mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen mit dem Arzt eingehend besprochen werden. Wird auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen, haftet er im Schadensfall. Wichtig ist vorab auch, die medizinische Versorgung im Notfall zu klären. Sämtliche besprochenen Leistungen von den Operationskosten über Kosten für Anästhesie, Labor, Unterkunft etc. sind in einem detaillierten Kostenvoranschlag aufzulisten. Bevor der Leistungsumfang in einen schriftlichen Behandlungsvertrag mündet, sollten möglichst mehrere Angebote von verschiedenen Ärzten und Kliniken miteinander verglichen werden.

Behandlung im Ausland

Viele Schönheitsoperationen werden zu deutlich günstigeren Konditionen im Ausland angeboten. Doch Vorsicht: Die Qualität der hier angebotenen medizinischen Leistungen kann vorab kaum abgeschätzt werden. Wer einen Eingriff plant, sollte sich rechtzeitig über die Qualifikationen der Ärzte und den Qualitätsstandards der Kliniken informieren. Die Gewährleistung bei auftretenden Komplikationen nach einem Eingriff wird zudem nicht unbedingt nach deutschem Recht gehandhabt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darauf pochen, dass der Rechtsrahmen ausdrücklich in einem Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder der Klinik im Ausland festgehalten wird.

Weitere ausführliche Hinweise zum Umgang mit Schönheitsoperationen enthält kostenlose ein Patienteninfo, erhältlich in der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Unter den Hecken 1 oder als Download unter www.vz-nrw.de/schoenheitsoperationen.

Druckversion Druckversion des Artikels Senden Diese Seite per Mail senden. zurück Zurück zur letzten Seit

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Gesamtübersicht

Ausgehen
Auto & Verkehr
Bauen
Büro & Schule
Energieversorgung
Essen & Trinken
Finanzen & Versicherung
Fitness & Freizeit
Garten & Wohnwelt
Gesundheit
Grundstück & Immobilien
Handwerk
Handel & Industrie
Hören und Sehen
Internet, Computer & Kommunikation
Logistik
Medien & Bildung
Mode
Recht & Beratung
Reisen
Schönheit & Körperpflege
Servicedienste
Technik & Maschinen
Tiere & Tierbedarf
Touristik & Unterkunft
Umweltschutz & Entsorgung