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DORMAGO

Jugendamt warnt vor Alkoholmissbrauch

30.05.2017 / 15:27 Uhr — Rhein-Kreis Neuss / bs

Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Im Mai wird auch in Dormagen traditionell die Schützenfest-Saison eingeleitet. In vielfacher Hinsicht sind auch Kinder und Jugendliche bei den Umzügen und bei den Veranstaltungen in den Zelten beteiligt. Diese Zeit treibt den Mitarbeitern in den Jugendämtern oftmals Sorgenfalten auf die Stirn. „Obwohl der regelmäßige Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen kontinuierlich leicht zurückgeht, greifen sie besonders an solchen Festtagen vermehrt zur Flasche“, wissen die Experten.

Dieser Trend wird seit mehreren Jahren beobachtet. Dabei bleibt es für viele Jugendliche nicht beim „Probieren“, sondern ihr Umgang mit dem Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Begriffe wie „Koma-Saufen“ beschreiben auf drastische Weise das fehlgeleitete Konsumverhalten. Polizei, Ordnungsämter und das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss nehmen die Festtage deshalb noch einmal zum Anlass, um auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren.

In einer großen Verantwortung stehen die Veranstalter und die Gewerbetreibenden im Bereich des Getränke- und Genussmittelverkaufs. Aber auch die Eltern und allgemein alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Es sind jedoch nicht nur Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, die dabei Beachtung finden sollten. Auch bei privaten Treffen der Schützen geraten Kinder und Jugendliche oftmals allzu leicht mit Alkohol in Kontakt. „Hierbei ist es die besondere Verantwortung von Eltern und anderer Erwachsener, dafür zu sorgen, dass auch im häuslichen Bereich geeignete Absprachen und Regelungen getroffen werden“, so die Fachleute.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich der Alkoholabgabe sind klar und deutlich: So genannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für alle branntweinhaltigen Mixgetränke beziehungsweise Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden - wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Pressefotos