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DORMAGO

Auf CE-Zeichen bei Knallkörpern achten

27.12.2017 / 19:36 Uhr — Presseinfo / duz

Schon lange bevor sich die Menschen in der Silvesternacht an der bunt leuchtenden Pyrotechnik erfreuen können, sind die speziell geschulten Experten der Bezirksregierung Düsseldorf unterwegs, um den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu überprüfen. Ihr Ziel: Sie möchten die Sicherheit für Kunden, Händler und alle anderen Menschen möglichst noch weiter verbessern. Wie schon in den vergangenen Jahren wird das Augenmerk der MitarbeiterInnen der Bezirksregierung auch bei der „Pyroaktion 2017“ auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die pyrotechnischen Artikel selbst und für die Verkaufsräume der Raketen, Böller und anderer Pyrotechnik liegen. Die Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswege und der vorzuhaltenden Brandschutzeinrichtungen dient dabei sowohl dem Schutz der Kundinnen und Kunden als auch dem Schutz des dort tätigen Verkaufspersonals.

Um nach Möglichkeit erst gar keine Gefahr aufkommen zu lassen, hat die Bezirksregierung schon vor dem Start des diesjährigen Verkaufs die Händler über ihre Pflichten aufgeklärt. Auf Grundlage des Informationsmaterials können die Inhaber der Verkaufsstellen ihr Personal sachgerecht über die besonderen Anforderungen an den Verkauf von Feuerwerksartikeln unterrichten.

Leider kann auch diese Initiative nicht umfassend verhindern, dass illegale Produkte ihren Weg in den Handel und in die Haushalte finden. Deshalb raten die Experten der Bezirksregierung Düsseldorf allen, die mit Feuerwerkskörpern arbeiten oder diese kaufen möchten, auf das CE-Zeichen zu achten. Dieses befindet sich auf dem Produkt, wenn es als pyrotechnischer Artikel zugelassen ist. Eine Registriernummer ergänzt die CE-Kennzeichnung. Von der Verwendung von Artikeln, die nicht über dieses Zeichen verfügen, ist dringend abzuraten, weil diese unberechenbare Gefahren mit sich bringen können.

Beim Kauf und Zünden von Feuerwerksartikeln sollten folgende Tipps beachtet werden:
- beim Kauf auf das CE-Kennzeichen achten
- Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
- Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
- Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
- sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
- bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten
- Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
- „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
- Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern - Fenster und Türen geschlossen halten, damit angezündete Feuerwerkskörper nicht in das Gebäude gelangen können
- Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar. Pressefotos