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DORMAGO

Hygiene-Belehrungen wieder in Dormagen

29.12.2017 / 15:55 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Rund 7000 Menschen die mit Lebensmitteln arbeiten, haben 2017 an einer Hygienebelehrung des Rhein-Kreises Neuss teilgenommen. Diese Zahl legt jetzt Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, vor. Viele nutzten dabei die Möglichkeit der bequemen Online-Anmeldung. „Ähnlich wie bei Terminen beim Straßenverkehrsamt oder BAföG-Amt hat sich auch bei der Hygienebelehrung die Online-Anmeldung bewährt“, berichtet Dr. Dörr. Am Ende der Buchung steht der elektronische Bezahlvorgang. Teilnehmer erhalten ihre Terminbestätigung im Anschluss automatisch per E-Mail. Weil Kursteilnehmer, die ein Ehrenamt ausüben oder ein Schülerpraktikum absolvieren, ermäßigte Kursgebühren zahlen, sollten diese sich persönlich im Kreisgesundheitsamt in Grevenbroich oder beim Bürger-Servicecenter Neuss anmelden.

Kreismitarbeiter Patrick Vanbeselaere, der die Belehrungen organisiert, weist darauf hin, dass Interessierte nicht nur Termine in Neuss und Grevenbroich buchen können, sondern ab 2018 auch wieder in Dormagen. Ein von der Caritas zur Verfügung gestellter Raum im Mehrgenerationenhaus ist in Dormagen künftiger Standort der Hygienebelehrung.

Jeder, der in einem Restaurant arbeitet, in Kindergärten und Schulen das Essen ausgibt oder ein Praktikum in Betrieben der Lebensmittelbranche absolviert, muss eine Hygienebelehrung nachweisen. Denn nicht nur Lebensmittel, sondern vor allem der unsachgemäße Umgang mit Obst, Gemüse und Fleisch können Infektionen verursachen. Am Anfang jeder Belehrung erhalten die Teilnehmer eine Einführung in die juristischen Rahmenbedingungen. Ein Mediziner weist auf die wichtigsten Erkrankungen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen hin. So dürfen Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, bei bestimmten Krankheitsbildern nicht arbeiten. Zum Abschluss der rund 90-minütigen Veranstaltung sehen die Teilnehmer einen Film mit Fallbeispielen und bekommen ein Merkblatt mit den wichtigsten Inhalten.

Wer für seine berufliche Tätigkeit den Besuch einer Hygienebelehrung nachweisen muss, kann sich online unter Termin anmelden. Ansprechpartner rund um dieses Thema ist Patrick Vanbeselaere im Kreisgesundheitsamt. Er ist per Mail Patrick Vanbeselaere und auch telefonisch 02181/601-5338 erreichbar.

 

Fotoquelle: canerozkan / iStock / Thinkstock

Pressefotos
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss vorher an einer Hygienebelehrung des Kreisgesundheitsamtes teilnehmen
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss vorher an einer Hygienebelehrung des Kreisgesundheitsamtes teilnehmen