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DORMAGO

Stadt sucht ehrenamtliche Richter

17.01.2018 / 18:02 Uhr — Presseinfo Stadt / duz

Dormagen. Als Vertreter des Volkes nehmen sie an Strafprozessen teil und entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Schuld der Angeklagten. Das ist die Aufgabe von Schöffen. 2018 werden bundesweit die ehrenamtlichen Richter für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Auch die Stadt Dormagen sucht insgesamt 82 Frauen und Männer, die an den beiden Amtsgerichten Neuss und Düsseldorf sowie am Landgericht Düsseldorf in Verhandlungen mitwirken. „Der Stadtrat beschließt dabei in der ersten Jahreshälfte eine Vorschlagsliste“, erläutert Guido Krah vom Rechtsamt. Der Rat benennt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wird der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

„Grundsätzlich ist jeder Deutsche verpflichtet, die Berufung zum Schöffen anzunehmen. Nur in besonderen Fällen kann dieses Ehrenamt abgelehnt werden“, macht Krah deutlich. In erster Linie setzt die Stadt jedoch auf freiwillige Bewerbungen. Wählbar sind deutsche Staatsbürger, die in Dormagen wohnen und zum Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Zu den Voraussetzungen für dieses Amt gehören ebenso soziale Kompetenz, eine gute Menschenkenntnis und die Fähigkeit, sich ein eigenes, unabhängiges Urteil zu bilden. „Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen und die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können“, erklärt Krah. Juristische Kenntnisse werden dafür nicht erwartet, jedoch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, da das Urteil ein schwerwiegender Eingriff in das Leben anderer Menschen sein kann.

„Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch wirkt und die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat“, so Krah. Da die Sitzungen zeitintensiv und anstrengend sein können, sollten Bewerber außerdem entsprechend gesund sein. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Krah: „Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten.“ Den Ehrenamtlern steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Dialogfähigkeit abverlangt.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtliche Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie Priester sind vom Schöffendienst ausgeschlossen. Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. April 2018 beim Rechtsamt der Stadt Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1, 41539 Dormagen, E-Mail: Petra Diehm, Telefon 02133/257-426 bewerben. Nähere Informationen auf Schöffenwahl, Schöffen NRW und Schöffen. Pressefotos