© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 25.04.2024 - 05:50 Uhr
30.01.2018 / 15:27 Uhr — duz
Dormagen. Böse Blicke, gedrückte Hupe, Kopfschütteln - viele Autofahrer gehen immer noch davon aus, dass der Radfahrer mit seinem Gefährt grundsätzlich auf den Radweg gehört. Das ist aber längst nicht mehr so gewollt. Der Radweg muss nämlich nur benutzt werden, wenn er ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist. Und auch nur dann, wenn er befahrbar ist, also nicht zum Beispiel durch Mülltonnen oder parkende Autos blockiert wird. Dormagens Fahrradbeauftragter Peter Tümmers hat eigens ein Schild angeschafft, das die Verkehrsteilnehmer aufklären soll. Ob das tatsächlich gelingt, ist eine andere Frage. Derzeit steht das Schild am Ortseingang Haberlandstraße in Richtung Schulzentrum.
In der Straßenverkehrsordnung wurde die Benutzungspflicht schon vor einigen Jahren aufgehoben. Innerorts soll es nur noch in besonderen Ausnahmefällen Benutzungspflicht geben. Als Radfahrer darf man den "alten" Radweg weiter benutzen, man muss es aber nicht, sagt Tümmers. "Das macht durchaus Sinn, da man als Radfahrer so zum Beispiel sehr viel besser links abbiegen kann und auch sonst auf der Fahrbahn meist sicherer fährt. Die Regelung wurde gerade für solche Fälle eingeführt, wo zwar bauliche Radwege vorhanden sind, diese aber nicht optimal sind." Die Haberlandstraße sei ein passendes Beispiel mit einer unzureichenden Breite des Radweges, zahlreichen Linksabbiegebeziehungen "die über den Radweg nicht direkt abgewickelt werden können." Außerdem verlaufe der Radweg "versteckt" hinter parkenden Autos. Es gebe Konflikte an vielen Einmündungen und Ausfahrten.
Tümmers: "Wie gesagt, es besteht Wahlfreiheit. Man darf den Radweg benutzen, muss es aber nicht mehr ausschließlich. Und es soll auch niemand von der Benutzung abgehalten werden." Er muss es wissen: Beim Neujahrsempfang erhielt er aus den Händen von Bürgermeister Erik Lierenfeld eine Urkunde für die 25-jährige Tätigkeit als Fahradbeauftragter.
Fotoquelle: Dormago / duz