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DORMAGO

Hallenbad: OVG Münster bestätigt Eilbeschluss

26.03.2018 / 16:22 Uhr — Presseinfo / Dormago

Nievenheim. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Beschwerde der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim in Sachen Bürgerbegehren Hallenbad Nievenheim zurückgewiesen. Damit ist der ablehnende Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar rechtskräftig (Dormago berichtete).

Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus. Nach der ausführlichen Beschlussbegründung durch die Düsseldorfer Richter ist aber kaum davon auszugehen, dass im Hauptsacheverfahren ein Urteil im Interesse der IG Nievenheim gefällt wird. Pressefotos