© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 27.04.2024 - 01:40 Uhr
14.06.2018 / 15:02 Uhr —
Rhein-Kreis Neuss. Die Kreispolizeibehörde weist noch einmal darauf hin, dass es nach dem zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes bis zum 1. Juli straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises an der Jülicher Landstr. 178 in Neuss abzugeben.
Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415.
Die Öffnungezeiten der Waffenbehörde:
Fotoquelle: Polizei RKN
Im Rahmen der Amnestieregelung abgegebene Waffen |