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DORMAGO

Neue Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger

28.12.2018 / 18:01 Uhr — Info RKN / bs

Rhein-Kreis Neuss. Die geltenden Mietobergrenzen im so genannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ wurden 19. Dezember vom Kreistag in einer aktualisierten Fassung verabschiedet (Mehr Infos). Mehrheitlich sprachen sich die Kreispolitiker für eine durchschnittliche Anhebung der Mietobergrenzen um 4,35 Prozent zum 1. Februar 2019 aus. Für Dormagen wird in Zukunft beispielsweise 424,50 € (Erhöhung 1,43 %) für eine Person als Richtwert zugrunde gelegt, für einen 5-Personen Haushalt beträgt er 921,80 € (Erhöhung 7,02 %). Damit erfolgt vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gestiegenen Mieten eine wichtige Anpassung, um die Wohnqualität für bedürftige Menschen zu sichern.

Die Umstellung auf die neuen Mietobergrenzen erfolgt automatisch, das heißt, die Anerkennung entsprechend höherer Mietkosten muss nicht beantragt werden. Für jene, die nach dem alten Satz zu teuer wohnen, werden ab Februar 2019 also entsprechend höhere Mietkosten erstattet. Für diejenigen, die sich nachweislich um eine günstige Wohnung kümmern, aber keine finden können, gilt auch weiterhin, dass sie nicht zum Auszug gezwungen werden und die vollen Mietkosten übernommen werden.

Informationen zu den neuen Mietobergrenzen gibt es beim Jobcenter und bei den jeweils zuständigen Sozialämtern. Pressefotos