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DORMAGO

Auch Dormagen erhält Geld zurück vom Kreis

05.02.2019 / 12:20 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Die acht kreisangehörigen Kommunen bekommen in diesen Tagen erfreuliche Post aus dem Kreishaus: Aufgrund der positiven Entwicklung der Hartz IV-Kosten erstattet ihnen der Rhein-Kreis Neuss rückwirkend für 2018 rund 945.000 Euro. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufigen Endabrechnung des Kreises für die Eigenbeteiligung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Hartz IV-Empfänger. Bereits im Herbst hatte der Kreis zur Entlastung seiner Kommunen deren Abschlagszahlungen angepasst, was eine Reduzierung der Zahlungen an den Kreis um 1,44 Millionen Euro bedeutete. Mit der jetzt erfolgenden Rückerstattung ist das für die Kommunen ein um insgesamt 2,38 Millionen Euro geringerer Kosten-Aufwand als im genehmigten Kreishaushalt für 2018 veranschlagt.

Der Kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz IV-Nettoaufwendungen. Trotz der positiven Entwicklung für 2018 mahnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Die Sozialkosten für Miete und Nebenkosten der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften bilden mit mehr als 70 Millionen Euro immer noch einen der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt. Bei boomender Wirtschaft muss es daher noch mehr gelingen, Menschen in Arbeit zu bringen.“

Von der aktuellen Rückerstattung erhält die Stadt Neuss mit gerundet 552.000 Euro den größten Anteil. Die übrigen Kommunen bekommen folgende Beträge: Dormagen 155.000 Euro, Grevenbroich 86.000 Euro, Meerbusch 44.000 Euro, Korschenbroich 35.000 Euro, Rommerskirchen 29.000 Euro, Jüchen 23.000 Euro und Kaarst 21.000 Euro. Pressefotos